Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Anwendungsbereich
- 1.1 Diese Geschäftsbedingungen regeln den Abschluss sowie den Inhalt des Vertrags zur Nutzung der Bibliotheks-software BiThek.
- 1.2 Abweichungen von den AGB werden im Nutzungsvertrag ausdrücklich erwähnt.
2 Angebot
- 2.1 Offerte und Demonstration sind kostenlos.
- 2.2 Das Angebot gilt freibleibend.
- 2.3 Die Systemvoraussetzungen für die Installation von BiThek sind aus der jeweils aktuellen Dokumentation von FileMaker ersichtlich.
- 2.3 Eine verbindliche Geschäftsbeziehung entsteht mit dem Erhalt des rechtskräftigen Auftrags.
3 Produkt und Leistungen
- 3.1 Die Lizenz, ihr Umfang sowie die Eigenschaften der Software sind in der Dokumentation beschrieben.
- 3.1 Die Dienstleistungen werden nach Eingang des Auftrags verbindlich geregelt.
- 3.2 Die Vergütung dieser Leistungen ist im entsprechenden Absatz dieser AGB geregelt.
4 Rechte an der Software
- 4.1 Die Schutzrechte an BiThek verbleiben bei BiThek GmbH, Lizenzgeberin; Die FileMaker-Anwendung entspricht den Lizenzbestimmungen der jeweils verwendeten Softwareversion von FileMaker.
- 4.2 Das Recht zur Nutzung von BiThek beschränkt sich auf die im Vertrag erwähnte Bibliothek/Organisation.
- 4.3 Alle Zweigstellen sind lizenzpflichtig; als Zweigstelle gilt jede örtlich getrennte, gleichberechtigte oder unterstellte Teilbibliothek.
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4.4 Nach Auflösung des Vertrags schränkt sich das Nutzungsrecht ein auf Archivierung und unveränderte Wiedergabe aller erstellten Dokumente.
5 Installation und Betrieb
- 5.1 Sofern nicht anders vereinbart, pflegt und betreibt die Lizenznehmerin/der Lizenznehmer BiThek nach Anleitung selber.
- 5.2 Der Lizenzgeber übernimmt die Instruktion/Schulung der mit derAnwendung betrauten Personen im vereinbarten Umfang (s. Kosten).
6 Vergütung
- 6.1 Die Lizenz wird jeweils für ein Jahr erworben; die Lizenzgebühren fallen einmal pro Jahr an. Massgebend ist die aktuelle Preisliste von BiThek GmbH.
- 6.2 Zusätzliche Dienstleistungen wie Support oder andere vereinbarte Leistungen werden nach branchenüblichen Ansätzen in Rechnung gestellt.
- 6.3 Eine Teil- oder Ratenzahlung kann vereinbart werden.
- 6.4 Die Schlussabrechnung erfolgt inklusive aller Zusatzleistungen innert angemessener Frist nach Abschluss der Arbeiten.
- 6.5 Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen zu begleichen.
7 Garantieleistungen
- 7.1 Der Lizenzgeber garantiert, dass BiThek die vereinbarten Leistungen aufweist.
- 7.2 Liegt ein Mangel im Sinne des Nichterfüllens der vereinbarten Leistungen vor, wird er vom Lizenzgeber innerhalb angemessener Frist unentgeltlich behoben.
8 Haftung
- 8.1 Für nachweislich durch die Anwendung von BiThek entstandene Schäden haftet der Lizenzgeber bis höchstens dem der Jahreslizenz entsprechenden Betrag.
9 Vertragsverhältnis
- 9.1 Der Vertrag erneuert sich automatisch nach Abschluss einer Lizenzperiode um jeweils ein weiteres Jahr. Eine Kündigung muss schriftlich und bis spätestens 3 Monate vor Ablauf des Lizenzjahres bei BiThek GmbH eintreffen.
10 Vertragsbestandteile
- 10.1 Erstens Vertrag, zweitens AGB, drittens Offerte. Bei Widersprüchlichkeiten gelten die dieser Reihenfolge entsprechenden Vorränge.
11 Anwendbares Recht ist schweizerisches Recht; Gerichtsstand ist Winterthur.