Allgemeine Geschäftsbedingungen

1    Anwendungsbereich

  • 1.1     Diese Geschäftsbedingungen regeln den Abschluss sowie den Inhalt des Vertrags zur Nutzung der Bibliotheks-software BiThek.
  • 1.2    Abweichungen von den AGB werden im Nutzungsvertrag ausdrücklich erwähnt.

2    Angebot

  • 2.1    Offerte und Demonstration sind kostenlos.
  • 2.2    Das Angebot gilt freibleibend.
  • 2.3    Die Systemvoraussetzungen für die Installation von BiThek sind aus der jeweils aktuellen Dokumentation von FileMaker ersichtlich.
  • 2.3    Eine verbindliche Geschäftsbeziehung entsteht mit dem Erhalt des rechtskräftigen Auftrags.

3    Produkt und Leistungen

  • 3.1    Die Lizenz, ihr Umfang sowie die Eigenschaften der Software sind in der Dokumentation beschrieben.
  • 3.1    Die Dienstleistungen werden nach Eingang des Auftrags verbindlich geregelt.
  • 3.2    Die Vergütung dieser Leistungen ist im entsprechenden Absatz dieser AGB geregelt.

4    Rechte an der Software

  • 4.1    Die Schutzrechte an BiThek verbleiben bei BiThek GmbH, Lizenzgeberin; Die FileMaker-Anwendung entspricht den Lizenzbestimmungen der jeweils verwendeten Softwareversion von FileMaker.
  • 4.2    Das Recht zur Nutzung von BiThek beschränkt sich auf die im Vertrag erwähnte Bibliothek/Organisation.
  • 4.3    Alle Zweigstellen sind lizenzpflichtig; als Zweigstelle gilt jede örtlich getrennte, gleichberechtigte oder unterstellte Teilbibliothek.
  • 4.4    Nach Auflösung des Vertrags schränkt sich das Nutzungsrecht ein auf Archivierung und unveränderte Wiedergabe aller erstellten Dokumente.

5    Installation und Betrieb

  • 5.1    Sofern nicht anders vereinbart, pflegt und betreibt die Lizenznehmerin/der Lizenznehmer BiThek nach Anleitung selber.
  • 5.2    Der Lizenzgeber übernimmt die Instruktion/Schulung der mit derAnwendung betrauten Personen im vereinbarten Umfang (s. Kosten).

6    Vergütung

  • 6.1    Die Lizenz wird jeweils für ein Jahr erworben; die Lizenzgebühren fallen einmal pro Jahr an. Massgebend ist die aktuelle Preisliste von BiThek GmbH.
  • 6.2    Zusätzliche Dienstleistungen wie Support oder andere vereinbarte Leistungen werden nach branchenüblichen Ansätzen in Rechnung gestellt.
  • 6.3    Eine Teil- oder Ratenzahlung kann vereinbart werden.
  • 6.4    Die Schlussabrechnung erfolgt inklusive aller Zusatzleistungen innert angemessener Frist nach Abschluss der Arbeiten.
  • 6.5    Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen zu begleichen.

7    Garantieleistungen

  • 7.1    Der Lizenzgeber garantiert, dass BiThek die vereinbarten Leistungen aufweist.
  • 7.2    Liegt ein Mangel im Sinne des Nichterfüllens der vereinbarten Leistungen vor, wird er vom Lizenzgeber innerhalb angemessener Frist unentgeltlich behoben.

8    Haftung

  • 8.1    Für nachweislich durch die Anwendung von BiThek entstandene Schäden haftet der Lizenzgeber bis höchstens dem der Jahreslizenz entsprechenden Betrag.

9    Vertragsverhältnis

  • 9.1    Der Vertrag erneuert sich automatisch nach Abschluss einer Lizenzperiode um jeweils ein weiteres Jahr. Eine Kündigung muss schriftlich und bis spätestens 3 Monate vor Ablauf des Lizenzjahres bei BiThek GmbH eintreffen.

10    Vertragsbestandteile

  • 10.1    Erstens Vertrag, zweitens AGB, drittens Offerte. Bei Widersprüchlichkeiten gelten die dieser Reihenfolge entsprechenden Vorränge.

11    Anwendbares Recht ist schweizerisches Recht; Gerichtsstand ist Winterthur.